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Der Mieter eines Einfamilienhauses hatte sich unter Berufung auf das Datenschutzgesetz geweigert, dem Vermieter seine Energieverbrauchswerte mitzuteilen. Dieser war aber auf die Daten angewiesen,genuine ugg boots, da er für das Haus einen Energieausweis ausstellen lassen wollte. Das Landgericht Karlsruhe hat jetzt dem Vermieter Recht gegeben: Zum einen falle der Energieverbrauch nicht unter den Datenschutz,mbt shoes chapa on sale, zum anderen sei eine Auskunft über die Werte eine mietvertragliche Nebenpflicht, so die Richter. |
Energieverbrauch f?llt nicht unter den Datenschutz
Jeder hat das Recht, so viel oder wenig Energie zu verbrauchen, wie er m?chte – sofern er dafür bezahlt. Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob man zur Miete oder im Eigenheim wohnt. Anders als Eigentümer müssen Mieter ihren Energieverbrauch aber offenlegen, wenn der Vermieter die Daten braucht.
Der sogenannte Verbrauchsausweis basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Ohne diese Daten kann kein Energiepass ausgestellt werden. Die Richter sehen den Mieter hier nicht berechtigt, die Ausstellung des Ausweises zu behindern. Auch datenschutzrechtlich sei die Offenlegung der Verbrauchswerte unproblematisch: Immerhin k?nnte der Vermieter auch selbst über Heiz- und Stromkosten abrechnen und h?tte dann auch Einblick in die Daten. Wenn der Mieter die Abrechnung aber direkt vom Energieversorger erh?lt, beeintr?chtigt das das Recht des Vermieters nicht: Will er einen Energieausweis beantragen, muss ihm der Mieter die Verbrauchsdaten mitteilen – Wem das nicht gef?llt, weil er vorwurfsvolle Blicke vom Vermieter fürchtet,ghd straightener, kann das Urteil ja immer noch als Ansporn zur Sparsamkeit nehmen.
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